Artikel aktualisiert von Max
vor 23 Stunden 47 Minuten
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Kann ich mein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln?
Kann ich mein Zahlungskonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln?
Nein, als Zahlungsanbieter ist Nickel gesetzlich nicht verpflichtet, das bestehende Zahlungskonto (Nickel-Konto) in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Kontopfändung das vorhandene und gepfändete Guthaben an den oder die Gläubiger ausgezahlt wird.